Alterszahnheilkunde

Zahnersatz und zahnärztliche Prothetik

Die zahnärztliche Behandlung des alten und sehr alten Patienten ist naturgemäß mit der Anfertigung und Eingliederung von Zahnersatz verbunden und seit jeher fester Bestandteil der zahnärztlichen Prothetik. Die Vierte Deutsche Mundgesundheitsstudie bestätigt, dass beispielsweise der Anteil der Zahnlosen im Alter von 65-74 Jahren in Deutschland 22,6% beträgt.

Durchschnittlich fehlen dem älteren Menschen 14,2 Zähne, so dass ohne Zahnersatz keine funktions- und kaustabile Gebißsituation gegeben ist. Fortschritte in der Prophylaxe, der restaurativen Zahnheilkunde einschliesslich der Parodontologie, der Implantologie sowie der Zahntechnik haben jedoch dazu geführt, dass sich das Profil des zahnärztlichen Versorgungsbedarfs im Alter zunehmend ändert: die Zahnsubstanz bleibt über einen längeren Zeitraum erhalten; Abrasionen, Erosionen, Rezessionen sowie keilförmige Defekte und Wurzelkaries bestimmen zunehmend das klinische Erscheinungsbild.

Der letztendliche Verlust der Zähne tritt in in der Regel erst in einem späteren Lebensabschnitt ein. Gleichzeitig wird der erste herausnehmbare Zahnersatz immer öfter in einem Alter eingegliedert, in dem bereits mit einer verminderten Adaptationsfähigkeit zu rechnen ist.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter dgaz-online.de und in den Bereichen Prophylaxe und Implantologie.

Weiterführende Literatur : Zahnverlust - kein Schicksal /Joachim Schulz-Bongert